Allgemeine Geschäftsbedingungen Villa-Via-Lapis (Stand: 09.02.2022)

1. Vermieter

Der Vermieter der Ferienwohnungen in der Villa Via Lapis ist Herr Wolfgang Speck, 1. Steinweg 19, D-01326 Dresden. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter oder Gewerbebetrieb im Sinne des BGB.

2. Vertragsabschluss

Nach einer Nutzungsanfrage erhält der Nutzer ein Angebot. Bestätigt der Nutzer das Angebot, wird die Verfügbarkeit vom Vermieter nochmal geprüft. Durch die Buchungsbestätigung oder Rechnungsstellung des Vermieters wird der Vertrag rechtskräftig. Der Gästevertrag für die Vermietung einer Ferienwohnung wird befristet nach Tagen, Wochen oder Monaten abgeschlossen. Der Vertrag wird durch unsere Buchungsbestätigung oder Rechnungsstellung rechtskräftig und verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung, unabhängig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag berechtigt den/ die Mieter lediglich, die Mietsache zu bewohnen bzw. im Umfange der AGB`s und Hausordnung zu nutzen. Gruppenzusammenkommen wie Junggesellenabschiede, Geburtstage, Jubiläen, Feiern jeglicher Art sind prinzipiell untersagt, können aber auf Anfrage im kleinen Rahmen genehmigt werden. Für jede Nutzung über das Erlaubte hinaus, behält sich der Vermieter die Geltendmachung eines Aufwandsersatzes je Einzelfall vor.

3. Zahlungen, Kaution, Preise, Aufrechnung

3.1. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter spätestens 60 Tage vor Mietbeginn, dem Konto des Vermieters wertzustellen. Auch die Rechnung ist eine Buchungsbestätigung. Möchten Sie erst bei Anreise in bar bezahlen wollen, bitten wir Sie die Zustimmung des Vermieters vorab einzuholen. Der Schriftverkehr sollte per E-Mail erfolgen.

3.2. Die vereinbarten Preise werden mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine ggf. anfallende City-Taxe /Betten- oder Beherbergungssteuer ist in den vereinbarten Preisen nicht inbegriffen und wird zusätzlich berechnet und geschuldet. Die aktuellen Preise sind auf der Internetseite: www.villa-via-lapis.com veröffentlicht. Wird aus einer Privaten Anmietung eine geschäftliche Anmietung, so erhöht sich der Rechnungsbetrag im Verhältnis der erhöhten MwSt. Die MwSt wird immer ausgewiesen. Bei geschäftlicher Anmietung entfällt gegebenenfalls die City-Taxe /Betten- oder Beherbergungssteuer.

3.3. Bei Anreise hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 200,00 € pro Ferienwohnung zu hinterlegen beziehungsweise spätestens 3 Tage vor Mietbeginn dem Vermieterkonto wertzustellen. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe der Kaution bis zu zwei Wochen nach der Übergabe der Ferienwohnung dauern kann. Sollte ein vom Mieter verursachter Schaden festgestellt werden, wird dieser zuerst von der Kaution beglichen. Die Geltendmachung eines über den Kautionsbetrag hinausgehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen.

a) bei Zahlung der Kautionssumme in bar oder Überweisung: Die Kaution wird dem Mieter, nach Durchsicht der Ferienwohnung und bei Mängelfreiheit, bei Abreise, zurückerstattet. Ist eine sofortige Durchsicht durch den Vermieter nicht möglich, wird bei Mängelfreiheit die Kaution innerhalb von 14 Kalendertagen an den Gast zurück überwiesen.

b) Kautionshinterlegung mittels Kreditkarte: Die Hinterlegung kann mit einer Kreditkarte von VISA, Master, VPAY, Maestro, JBC, Union Pay Diners, Debit oder Prepaid erfolgen. Der Kautionsbetrag wird im Kreditrahmen geblockt und nach Überprüfung der Schadensfreiheit wieder freigegeben.

c) Kaution mit Girocard (EC-Karte): Bei der Anmietung mit der Girocard (EC-Karte) wird das Konto mit dem Kautionsbetrag belastet und nach Feststellung der Schadensfreiheit wieder gutgeschrieben.

4. Stornobedingungen

Der Kunde ist vor Beginn des Aufenthalts jederzeit zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Eine Stornierung (Aufhebung des Vertrages) ist möglich und hat gegenüber dem Vermieter schriftlich zu erfolgen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.
Storniert der Kunde den Vertrag, ist dieser verpflichtet, die folgend Stornopauschale zu zahlen:

a) Bei Buchungen vom Vermieter:
• 60 oder mehr Tage vor dem vertraglichen Mietbeginn – keine Stornogebühren
• unter 60 Tagen vor dem vertraglichen Mietbeginn gegen Zahlung von 25% des Rechnungsbetrages
• unter 28 Tagen vor dem vertraglichen Mietbeginn gegen Zahlung von 50 % des Rechnungsbetrages
• unter 8 Tagen vor dem vertraglichen Mietbeginn gegen Zahlung von 75 % des Rechnungsbetrages.

b) Bei Buchung über ein Buchungsportal, außer wenn dieses Portal eigene und geltende Stornobedingungen hat, gilt:
• Nach Buchung gegen Zahlung von 25% des Rechnungsbetrages
• unter 60 Tagen vor dem vertraglichen Mietbeginn gegen Zahlung von 50 % des Rechnungsbetrages
• unter 8 Tagen vor dem vertraglichen Mietbeginn gegen Zahlung von 75 % des Rechnungsbetrages.

Falls und soweit der Kunde nicht stornierte Appartements bzw. Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, hat der Vermieter die Erlöse aus anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 95 % des vertraglich vereinbarten Preises, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sog. no-show fee) zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Die Stornopauschalen werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. Echter Schadensersatz). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktrittsrecht des Vermieters

Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter besteht bei nicht fristgerechter Zahlung des Mieters. Der Vermieter wird den Mieter von der Ausübung seines Rücktrittsrechtes unverzüglich informieren.

6. Außerordentliche Kündigung des Vermieters

Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis, auch schon vor dessen Beginn, außerordentlich zu kündigen.

6.1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn dem Vermieter das Mietverhältnis selbst oder dessen Fortsetzung aus Gründen, die in der Person oder

dem Verhalten des Mieters/der Mieter oder seiner Gäste liegen, nicht zuzumuten ist. Unzumutbar sind insbesondere:
• Nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietsache
• Verletzung der Pflichten aus der Hausordnung, unzumutbare Belästigung und/oder Störung des Eigentümers, anderer Gäste oder der Grundstücksnachbarn.

6.2 Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter, hat dieser die bereits empfangene Miete nicht zu erstatten. Daneben hat der Mieter für entstandene Schäden Ersatz zu leisten und die Aufwendungen zu tragen, die notwendig werden, um die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

7. Anreise / Einweisung

Die Anreisezeiten sind von 15:00 – 18:00 Uhr. Wir bitten Sie, abweichende Anreisezeiten schon bei der Buchung, spätestens jedoch 24h vor der Anreise, zu vereinbaren. Zirka 1 Stunde vor der Ankunft an der Villa-via Lapis ist die exakte Ankunftszeit per Telefon mitzuteilen, da wir keine Rezeption haben und eine persönliche Begrüßung und Einweisung erfolgt.
Da sich viel Technik und Design-Ausrüstung im Anwesen befindet, erfolgt eine Einweisung zum Wohnungszugang und der Technik in der Wohnung. Möchten Sie die auf dem Grundstück befindlichen Freizeitmöglichkeiten nutzen werden Sie auch diesbezüglich eingewiesen und informiert. Bei der Einweisung erfolgt auch die Schlüsselübergabe (Chip).
Die Apartmentübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung und der Schlüsselübergabe.

8. Abreise

Dem Mieter steht das gemietete Apartment am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr zur Verfügung und ist geräumt und ordnungsgemäß zu übergeben. Danach kann der Vermieter aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr einen Aufschlag von 50 % des Tageslistenpreises, ab 18:00 Uhr einen Aufschlag von 100 % des vertraglichen Tageslistenpreises berechnen. Eine Verlängerung der Mietzeit wird hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Wird durch die verspätete Abreise des Mieters ein Schaden verursacht, so sind die Kosten des Schadens vollumfänglich durch diesen zu tragen (zum Beispiel: wenn der Nachmieter die
Wohnung nicht fristgerecht nutzen kann und den Vertrag kündigt). Mieter und Vermieter haben eine Schadensminimierungspflicht.
Wenn kein unmittelbares Nachmietverhältnis besteht, kann mit Zustimmung des Vermieters die Abreisezeit, für 20 % des Tagesmietpreises, bis auf 18 Uhr verlängert werden. Die Zustimmung kann auch per SMS oder Whats App erfolgen.

9. Hausordnung

Die Hausordnung ist zu beachten und Bestandteil des Vertrages. Die Hausordnung ist auf der Internetseite einsehbar und vom Mieter zu beachten.

9.1. Rauchen
In allen Räumen und Gebäuden des Anwesens gilt absolutes Rauchverbot. Im Außenbereich darf nur an dafür vorgesehenen Orten geraucht werden. Rauchabfälle dürfen nur in dafür vorgesehene Behältnisse entsorgt werden. Sollte der Mieter und/oder seine Begleitung entgegen der Vereinbarung in den angemieteten Räumen geraucht haben, haftet der Mieter für den entsprechenden Schaden, z.B. für die Reinigung der durch das Rauchen in Mitleidenschaft gezogenen Vorhänge, Teppiche, Fenster und Möbel.

9.2. WLAN/LAN-Nutzung
Der Vermieter betreibt in der Villa Via Lapis einen unverschlüsselten Internetzugang über LAN/WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Villa Via Lapis eine Mitbenutzung des LAN/WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung der Villa Via Lapis und ist jederzeit widerruflich. Der LAN/WLAN Internetzugang in der Villa Via Lapis ist nur im Rahmen aller gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zu nutzen. Einschränkungen der Nutzung sind zu beachten.

10. Schäden

Für während der Mietzeit und durch den Mieter entstandene Schäden an der Immobilie, dem Mobiliar, der Ausrüstungen, der Technik, der Bepflanzung, den Fischen wird der Verursacher haftbar gemacht. Analog gilt dieses bei Verlust von Ausrüstungen. Für Gäste oder Mitreisende (auch Tiere) des Mieters haftet der Mieter. Die Mitnahme von Tieren in die Mieträume bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

11. Haftung des Vermieters

Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters wegen anfänglicher Mängel der Sache wird nach § 536 a BGB ausgeschlossen.

11.1. Schadensersatzansprüche des Nutzers im Übrigen, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie:
• auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder
• auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder
• auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder
• auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Mietobjekts oder
• einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2. Der Vermieter haftet nicht für Störungen des Mietgebrauchs, die von Dritten einschließlich sonstiger Mieter des Objekts verursacht werden. Er wird sich jedoch bemühen, unter Berücksichtigung der Interessen der Mieterschaft auf die Beseitigung ihm bekannt gegebener Störungen hinzuwirken.

11.3 Beeinträchtigungen der Nutzung des Mietobjekts durch äußere, nicht vom Vermieter veranlasste Umstände (wie z.B.: Verkehrsumleitungen, Terrorwarnungen, Terroranschläge, Aufgrabungen, Straßensperrungen, Demonstrationen, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen sowie Erschütterungen) begründen Gewährleistungsansprüche des Nutzers nur, wenn hierdurch die vertragliche Nutzung des Mietobjekts erheblich beeinträchtigt wird und der Vermieter nicht in der Lage ist, diese Beeinträchtigungen, nach Kenntnisnahme, auf einen zumutbaren Umfang zu begrenzen. Kurzfristige Beeinträchtigungen der vorgenannten Art begründen keine Gewährleistungsansprüche des Mieters.

11.4 Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

12. Haftung des Mieters der Ferienwohnung

Die Benutzung der Wege zu den Ferienwohnungen, der Wohnung selbst, dem Pool, den Außenflächen sowie der Treppen erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle selbst verursachten Schäden im und am Mietobjekt haftet der Mieter. Der Mieter hat einen über die vertragliche vereinbarte Nutzung hinausgehenden Gebrauch zu vergüten. Der Umfang der Vergütungspflicht bemisst sich danach, was der Mieter im Falle der vertraglichen Vereinbarung hätte entrichten müssen. Die in Frage kommenden Positionen wird der Vermieter in einer Nachtragsrechnung einzeln aufführen. Der durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch des Mieters dem Vermieter entstandene zusätzliche Aufwand wird dem Mieter nach pauschal mit einem Betrag von 35,00 EUR pro aufgewandte Stunde in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt gestattet nachzuweisen, dass die einzelnen Aufwendungen tatsächlich geringer waren.

13. Sonstige Vereinbarungen

Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Für alle Übernachtungsgäste und Dritte gilt die Hausordnung.

14. Gerichtsstand

Beide Parteien unterwerfen sich der Anbindung deutschen Rechts sowohl hinsichtlich des Vertrages als auch hinsichtlich des Prozessrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche der vertragsschließenden Parteien ist Dresden.