Hausordnung Villa Via Lapis

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Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthaltes folgende Punkte des Zusammenlebens:

1. Alle Mieter und Nutzer des Anwesens „Villa Via Lapis“ sind zu schonendem und rücksichtsvollem Gebrauch verpflichtet. Jedwede Beeinträchtigung anderer Nutzer und Mieter ist zu unterlassen.

2. Das Grundstück ist gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die Eingangstore und das Einfahrtstor sind immer geschlossen zu halten, so dass Unberechtigte keine Zutrittsmöglichkeit haben. Der Mieter haftet für seine Gäste.

3. Es ist auf die Einhaltung der ortspolizeilichen Vorschriften zum Schutz vor Lärm zu achten. Es sind insoweit die folgenden Ruhezeiten einzuhalten:
- Sonntag bis Donnerstag von 22:00 – 06:00 Uhr des nächsten Tages
- Freitag und Sonnabend von 24:00 – 08:00 Uhr des nächsten Tages
- Zusätzlich Sonnabend, Sonntag und Feiertag von 13:00 – 15:00 Uhr
Während dieser Ruhezeiten sind Lärm und andere vermeidbare Geräuschentwicklung zu unterlassen. Verstößt der Mieter gegen die Ruhezeiten, kann der Vermieter dadurch entstehende Aufwendungen als Schadensersatz geltend machen.

4. Die Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wassertiefe beträgt 1,55 m (am Rand 1.35 m). Bei der Nutzung sind die Ruhezeitregelungen einzuhalten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Pool nur von Personen benutzt wird, die nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stehen. Verunreinigungen sind zu unterlassen. Der Pool darf nur in Badebekleidung benutzt werden. Kinder dürfen den Pool nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen. Gläser dürfen nicht mit in den Pool genommen werden. Der Pool ist über die Treppe zu begehen. Das Springen in den Pool von Geländern oder dem Poolrand ist untersagt.

5. Die Benutzung des Relaxbereiches incl. Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und Beachtung der Aufsichtspflicht.
Nach der Nutzung des Bereiches ist dieser sauber zu verlassen und die Saunaheizung ist abzuschalten.

6. Das Betreten von Technikräumen und den Privatbereichen, incl. zweiter Pool und Fischteich ist den Mietern untersagt. Die Fische sind nicht zu füttern.

7. Die Waldflächen sind bei starkem Wind oder Sturm nicht zu betreten. Dem Mieter obliegt die Aufsichtspflicht gegenüber seinen Kindern und Haustieren.

8. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Es darf ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Halten zum Zwecke des Be- und Entladens hat so zu geschehen, dass andere Nutzer nicht beeinträchtigt werden.

9. Wir bitten unsere Gäste ausschließlich in der für jedes Apartment zugewiesenen Garagenfläche zu parken. Jedem Apartment steht ein Garagenstellplatz zur Verfügung. Bei einer Anreise mit zwei PKWs, ist das zweite Fahrzeug vor der Garage, jedoch vor dem in der Garage parkendem Auto zu parken.

10. Haustiere sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Verunreinigungen durch Haustiere hat der Mieter selbst zu entfernen. Beschädigungen durch ein Haustier müssen unverzüglich angezeigt werden. Die Kosten für die Schadensbeseitigung trägt der Mieter oder dessen Versicherung.

11. Beschädigungen jeglicher Art sind dem Vermieter mitzuteilen.

12. In allen Gebäuden des Anwesens gilt absolutes Rauchverbot. Im Außenbereich darf nur an dafür vorgesehenen Orten geraucht werden. Rauchabfälle dürfen nur in dafür vorgesehene Behältnisse entsorgt werden.

13. Im Außen- und Innenbereich sind offene Flammen und die Benutzung pyrotechnischer Gegenstände untersagt. Ausnahmen können vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Grillen ist an den vorgesehenen Plätzen gestattet.

14. Trennen Sie den Müll in den vorhandenen Behältern (Gelber Sack/Biomüll/Papier/ Restabfall) unter der Spüle in der Küche.